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1 G, 2G oder 3G ?


Derzeit gelten folgende Regelungen in den Übungsräumen: Für Kunden mit ärztlichen verordneten Leistungen (Rezept, Sekundärprävention, Rehabilitationssport usw.) gelten die 3 G Regelungen nicht!

Selbstzahlerleistungen und Präventionsleistungen sind derzeit nach der 3 G Regelung bestimmt, das bedeutet der Zugang ist nur mit entsprechendem vollständigen Impfstatus oder tagesaktuellem Antigen-Test (oder PCR Labortest nicht älter als 48h) oder Genesen-Nachweis möglich.

In den Dresdner Schwimmhallen gilt das jeweilige Hausrecht. Wir haben hinsichtlich der geltenden 3 G Regelungen keinen Einfluss.


Der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in zertifizierten Gruppen im Gegensatz zum sonstigen Sport unterliegt nicht den Zugangsbeschränkungen nach §7 Absatz 1 und §9 Absatz 1 der Sächsischen Corona Schutzverordnung vom 05.November 2021. Die Kontaktbeschränkungen in der Vorwarnstufe und der Überlastungsstufe sowie die Auflage zur Kontaktnachverfolgung kommen aber zur Anwendung. Weiterhin gilt auch ab 08.11.2021 die 3-G Regel ein. Bitte legen Sie einen Impfnachweis, Nachweis über Ihre Genesung oder eines negativen Selbsttest vor.

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