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Sachsen macht sich locker!


Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung ab 6. Juni werden Training und Wettkämpfe für alle Sportarten im Freistaat wieder erlaubt. Dazu gehört ausdrücklich auch der Schwimmsport - und damit die Öffnung von Schwimmhallen, die bislang noch geschlossen sind. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn von den Behörden vor Ort ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.

Wir haben bereits ein umfassendes Hygienekonzept erstellt, hoffen allerdings, dass wir hierzu noch weitere Informationen unserer Verbände erhalten. Für uns ist die Klärung des Mindestabstandes bei der Durchführung des Rehasportes sehr wichtig. Stand heute gilt noch der Mindestabstand und somit die besondere Gruppengröße als Vorgabe.

Leider dürfen wir aktuell noch keine Schwimmhallen nutzen - wir hoffen aber hier auf eine Öffnung ab KW 24 und informieren Sie regelmäßig über die Neuerungen.

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